Es gibt viele Gründe zu spenden!

Wir würden uns freuen, wenn Sie der Stiftung zum Beispiel auf Grund besonderer Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Ehejubiläum, Geburt eines Kindes, Hausbau, Ruhestand, Erbschaft oder andere besondere Gelegenheiten eine Spende oder Zustiftung zukommen lassen würden.

Ihre Spenden zur Verfolgung des Stiftungsanliegens können Sie auf folgendes Konto einzahlen:

Kontoinhaber: Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur
Bank: Saalesparkasse in Halle (Saale)
IBAN: DE61 8005 3762 1894 0438 35
BIC: NOLADE21 HAL

Wir bitten Sie unter Betreff um die Angabe des Spendenzwecks (Zur freien Verfügung  oder Zustiftung / Erhöhung des Stiftungskapitals) und Ihrer Anschrift (Name, Vorname, vollständige Anschrift) für die Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung).
Vielen Dank.

Hinweise zur steuerlichen Behandlung Ihrer Spenden

Herzlichen Dank für Ihre Spendenbereitschaft!

Zustiftungen

Ein vorrangiges Ziel der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur ist der Aufbau des Stiftungsvermögens, denn nur aus den Zinserträgen und sachbezogenen Spenden kann die Arbeit unserer Stiftung finanziert werden.

Je höher das Stiftungskapital ist, desto mehr Projekte können im Sinne der Beziehungskultur finanziell gefördert und besondere Leistungen durch den “Preis der Beziehungskultur” ausgezeichnet werden. Für unsere Stiftungs- und Projektarbeit oder zur Erhöhung des Stiftungskapitals freuen wir uns über jeden Spendenbeitrag.

Ihre Zustiftungen zur Verfolgung des Stiftungsanliegens können Sie auf folgendes Konto einzahlen:

Kontoinhaber: Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur
Bank: Saalesparkasse in Halle (Saale)
IBAN: DE61 8005 3762 1894 0438 35
BIC: NOLADE21 HAL

Wir bitten Sie unter Betreff um die Angabe des Spendenzwecks (Zustiftung / Erhöhung des Stiftungskapitals oder Zur freien Verfügung) und Ihrer Anschrift (Name, Vorname, vollständige Anschrift) für die Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung).
Vielen Dank.

Hinweise zur steuerlichen Behandlung Ihrer Zustiftungen

Herzlichen Dank für Ihre Spendenbereitschaft!


Was ist eine Zustiftung?

Unter einer Zustift ung versteht man eine freiwillige Zuwendung in den Ver-
mögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Sie darf nicht verbraucht
werden und trägt somit dazu bei, die Erträge einer Stift ung und ihre Leistungs-
fähigkeit zu erhöhen. Die bereits bestehenden Strukturen werden also gestärkt,
weshalb eine Zustift ung ein besonders wirkungsvolles Mittel finanzieller Unter-
stützung darstellt. Sie eignet sich besonders in Fällen, in denen Zuwendungs-
willige ihr Vermögen oder einen Teil davon mit möglichst wenig Aufwand, dafür
aber besonders nachhaltig einem bestimmten Zweck widmen wollen.

Was unterscheidet eine Spende von einer Zustiftung?

Auch bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung. Sie kann
im Gegensatz zur Zustiftung an alle gemeinnützigen Körperschaften wie Vereine
oder gemeinnützige GmbHs gehen. Der entscheidende Unterschied liegt in ihrer
Verwendung: Mittel, die in Form einer Spende zugeführt werden, müssen zeitnah,
d.h. bis spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirt-
schaftsjahren, verwendet werden. Eine Spende unterstützt direkt und unmittel-
bar die aktuelle Tätigkeit einer Stiftung. Sie eignet sich daher besonders, wenn
ein bestimmtes Anliegen oder ein Projekt kurzfristig unterstützt werden soll. Die
Spende ist damit die unkomplizierteste und unverbindlichste Art des gemein-
wohlorientierten Engagements und dient auch dazu, eine Organisation und ihren
Umgang mit Zuwendungen kennenzulernen. Sie muss zudem nicht finanzieller
Natur sein, sondern kann auch in Form von Sach- oder Zeitspenden auftreten.
Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen - www.stiftungen.org

Sponsoring

SPONSOREN, SPENDER, PARTNER und UNTERSTÜTZER

„Starke Gemeinschaften bringen Zusammenhalt“

Unter Sponsoring wird ein Vorgang verstanden, bei welchem Einzelpersonen, Gruppen oder Veranstaltungen durch kommerziell orientierte Gruppierungen gefördert werden. Die Förderung / das Sponsoring kann bestehen aus:

  • Sachmitteln
  • Kostenlose Dienstleistungen
  • Finanzieller Unterstützung
  • Eine Kombination verschiedener Mittel (Sponsormix)

WARUM SPONSERN?

Sind auch Sie an guter Beziehungskultur interessiert?

Möchten Sie Ihre soziale Verantwortung demonstrieren oder/und Ihre Bekanntheit steigern sowie Ihr Image verbessern?

Wollen Sie für Ihr Engagement – auch für Ihre Mitarbeiter – in der Öffentlichkeit gesehen werden?

Beziehungskultur braucht Engagement

Jede Spende verdient Dank und Anerkennung, ganz gleich, wie hoch.

Hinweise zur steuerlichen Behandlung Ihrer Spenden und Zustiftungen

Die Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur ist als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch das Finanzamt Halle (Saale) anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt.

Ihre Zuwendungen sind damit steuerlich absetzbar.

Spenden bis zu 200,00 € können Sie mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Den Zahlungsnachweis muss man jedoch immer erbringen, auch zur Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung.

Bitte beachten Sie: Die Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) für
Spenden des laufenden Jahres werden gesammelt nach dem 31.12. erstellt und
am Anfang des Folgejahres versendet, sofern uns die Anschrift vorliegt.

Ihre steuerlichen Vorteile

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen…

http://www.stiftungen.org/de/news-wissen/recht-steuern-finanzen/spende-zustiftung-stiftungsfonds-stifterdarlehen.html

Zustiftung

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den zu erhaltenden Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen

Anwendungsschreiben zu 10b EStG (18.12.2008) (pdf; 108 kB)