Unser Menschenbild

Ein Mensch wird geboren und ist in seiner Existenz gerade zu Beginn des Lebens auf liebevolle Beziehungen angewiesen.

Die Bindungs- und Gehirnforschung zeigen, dass die Qualität der emotionalen Zuwendung in den ersten Lebensjahren über die Entwicklung der Persönlichkeit entscheidet. Je mehr gute, seinen Grundbedürfnissen entsprechende Beziehungen der Mensch als Kind von Mutter, Vater und anderen engen Bezugspersonen erfahren hat, desto besser vermag er als Erwachsener in guten zwischenmenschlichen Verhältnissen zu leben. Was zu wenig, irritierend, falsch oder gar nicht in frühen Beziehungen stattfand, wird häufig und leidvoll in erwachsener Beziehung unbewusst wiederholt und in sozialen Konflikten ausgetragen.

Meistens sind es dann zu hohe, von großer Sehnsucht getragene Erwartungen an andere, die nicht in Erfüllung gehen (können), und die früh erlebten Enttäuschungen und Kränkungen werden damit reinszeniert. Viele Menschen haben kein Maß für ihre realen Beziehungsmöglichkeiten: sie wollen zu viel oder scheuen liebevolle Bindungen, weil sie ihre lebensgeschichtlichen Prägungen nicht kennen.

Der Weg, den wir als hilfreich erfahren haben

Sich die eigene Lebensgeschichte anzueignen, ist die wichtigste Voraussetzung für realistische Beziehungsfähigkeit.

“Aneignung der Lebensgeschichte” heißt für uns, dass Menschen durch Beratungs-, Therapie- und Supervisionsprozesse und Selbsthilfeerfahrungen ermutigt werden, sich an ihre Entwicklungsbedingungen zu erinnern – mit dem Kopf, um zu verstehen, und mit dem Herzen, um zu fühlen. Dabei sollten die eigenen Möglichkeiten und Begrenzungen, aber auch die Ressourcen und Defizite, erkannt und in ihrer sozialen Bedeutung verstanden werden.

Wer wir sind und was wir wissen

Wir sind Ärzte, Psychotherapeuten, Berater und andere der „Beziehungskultur“ nach Hans-Joachim Maaz verpflichtete Menschen mit vielfachen Erfahrungen über Wohl und Wehe zwischenmenschlicher Beziehungen.

Wir wissen:

  • Beziehungen unterstützen Gesundheit oder verursachen Krankheiten.
  • Die Art und Weise der Beziehungsgestaltung wirkt belebend und heilsam oder belastend und zerstörerisch sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft.
  • Die ersten Beziehungserfahrungen des Kindes prägen seine gesamte weitere Lebensentwicklung:
    – ein gut “beeltertes” Kind wird ein beziehungsfähiger Erwachsener
    – ein mangelhaft “beeltertes” Kind entwickelt Beziehungsstörungen und wird vor allem dadurch selbstunsicher, verhaltensauffällig oder rücksichtslos.
  • Gute Beziehungsfähigkeit ist lehr- und lernbar.

Aus der Präambel der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur

Die Qualität der frühkindlich erfahrenen Beziehungen an Mütterlichkeit und Väterlichkeit prägt entscheidend und nachhaltig die Entwicklung der Persönlichkeit. Mit “Beziehungskultur” sind Qualitätsmerkmale zusammengefasst, die für eine gesunde Entwicklung des Kindes maßgeblich sind (Prävention) und Erwachsenen eine Orientierung geben, die Folgen erlittener Beziehungsstörungen zu mildern und/oder zu heilen (Therapie).

Qualitätsmerkmale für Beziehungskultur:

Jeder Mensch hat im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten die Verantwortung und die Chance, sich Beziehungskultur für die eigene Gesundung und für konfliktlösende soziale Verständigung zu erarbeiten, indem er

  • seine entwicklungspsychologisch bedingten Verletzungen, Behinderungen und Defizite erkennt
  • und für einen geschützten emotionalen Ausdruck sorgt (fühlen statt ausagieren),

um damit

  • soziale Beziehungen übertragungsärmer und realistischer (ohne frühe unerfüllte Sehnsüchte oder Enttäuschungen) zu gestalten,
  • auch begrenzte Möglichkeiten bei sich selbst und anderen zu akzeptieren,
  • ressourcenorientiert eigene Möglichkeiten wertzuschätzen, zu entwickeln und angemessen zu genießen.

Die lernbaren Schritte der Beziehungskultur:

  1. Erinnern der eigenen Lebensgeschichte,
  2. Verstehen der frühen Prägung durch die erfahrene Mütterlichkeit und Väterlichkeit,
  3. Erlernen der Regulierung von Folgen belastender Beziehungserfahrungen,
  4. Einüben reiferen Verhaltens in realen Beziehungen.

Die vollständige Satzung der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur zum Download (PDF, 3 MB).

Ziele der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von individueller und gesamtgesellschaftlicher psychosozialer Gesundheit durch Prävention und Psychotherapie auf der Grundlage der von Hans-Joachim Maaz definierten Beziehungskultur.

Insbesondere ist unser Anliegen:

  • die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen über die große Bedeutung zwischenmenschlicher Beziehungen,
  • das Wesen der prägenden Eltern-Kind-Beziehung verstehen und verbessern zu helfen,
  • die individuelle Beziehungsfähigkeit erkennen und entwickeln zu lernen, um mehr Lebensqualität zu erreichen,
  • die soziale Beziehungsfähigkeit in der Gesellschaft als Basis demokratischer Verhältnisse zu fördern.

Gefördert wird

  • operativ durch u.a. Supervision, Workshops, Weiterbildung von Personen oder Institutionen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind bzw. werden, und
  • finanziell durch anerkennende Zuwendung an Personen oder Institutionen, die sich im besonderen Maße um die Umsetzung der Stiftungsidee bemühen

Gefördert werden sollen Vorhaben, die geeignet sind

  • die Kinderbetreuung für eine gesunde Entwicklung des Kindes zu optimieren (Prävention),
  • Orientierungshilfen zu vermitteln für Milderung oder Heilung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen und bei zwischenmenschlichen Konflikten, die Folgen frühkindlicher Beziehungsstörungen sind (Therapie),
  • psychosoziale Fehlentwicklungen und soziales Fehlverhalten zu benennen und zu verstehen,
  • Schritte der Beziehungskultur zu erlernen.

Einmal pro Jahr steht dafür Geld aus dem Zinsgewinn des Stiftungskapitals zur Verfügung.

Satzung der Stiftung

Aus der Präambel der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur

Auszüge aus der Satzung:

§1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Die Stiftung führt den Namen „Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur“.
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
  3. Sie hat ihren Sitz in Halle/Saale.
  4. Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

§2 Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Gesundheit und Bildung, sowie die Förderung des Schutzes von Partnerschaft und Familie.
  2. Der Stiftungszweck wird auf der Grundlage der Beziehungskultur nach Hans-Joachim Maaz im Sinne der Präambel insbesondere verwirklicht durch:
    1. Förderung von Maßnahmen, die zum Ziel haben, psychosoziale Fehlentwicklungen und zwischenmenschliche Konflikte zu mildern und Kinderbetreuung zu optimieren,
    2. Unterstützung für Organisationen oder Projekte, die im Sinne der Präambel tätig sind, beispielsweise in Gemeinschaftsprojekten, Partnerschaften, Familien, Kindergärten und Schulen.
  3. Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig und behält sich die Ausgestaltung weiterer künftiger operativer Tätigkeiten vor.
    Förderung erfolgt im Rahmen des vorhandenen Budgets im Sinne der Beziehungskultur nach Hans-Joachim Maaz für Organisationen oder Projekte, die sich im besonderen Maß um die Umsetzung des Stiftungszweckes bemühen, durch
    1. eine Preisverleihung – höchstens 1 mal pro Jahr,
    2. finanzielle Unterstützung bei Bedarf an Beratung, Supervision, Workshops, Weiterbildungen.
  4. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden

§3 Gemeinnützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO).
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Keine Person oder Institution darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird.

§ 15 Stiftungsaufsicht

  1. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils im Land Sachsen-Anhalt geltenden Stiftungsrechts.
  2. Stiftungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale).
  3. Die Stiftungsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über die Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Mitteilungen über Änderungen in der Zusammensetzung der Stiftungsorgane sowie die Jahresrechnung einschließlich der Vermögensübersicht und der Tätigkeitsbericht sind unaufgefordert vorzulegen.

Vollständige Satzung der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur

vom 18. Dezember 2013 – Download (PDF, 3 MB).


Anerkennung lt. Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA)

durch die Stiftungsbehörde beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (PDF, 330 kB).