Vorstand des Fördervereins

Dr. Sabine Stiehler
Vorstandsvorsitzende

Diplomsoziologin, Fachsoziologin der Medizin, Psychologische Beraterin, Erziehungswissenschaftlerin
Leiterin der Psychosozialen Beratungsstelle im Studentenwerk Dresden

 

 


Dr. Matthias Stiehler
1. Stellvertreter der Vorsitzenden

Theologe, Erziehungswissenschaftler, Psychologischer Berater
Leiter des Sachgebiets Sexuelle Gesundheit im Gesundheitsamt Dresden

 

 


Dipl.-Psych. Dagmar Schwarz
2. Stellvertreterin der Vorsitzenden

Psychologischer Psychotherapeutin
angestellt als Leiterin psychosozialer Projekte, Berlin

 


Dipl.-Psych. Ilka Bläß-Müssig
Schriftführerin

Psychologische Psychotherapeutin
eigene psychotherapeutische Praxis, Leipzig

 

 


Dipl.-Ing. Frank Müssig
Schatzmeister

CAD-Administrator, Leipzig

 

 

 

1. Jahrestreffen des Fördervereins am 10.9.2016

Zum 1. Jahrestreffen des Fördervereins fanden sich ca. 30 Mitglieder und Vereinsinteressierte in der Villa Rosenthal in Leipzig ein. Dr. Hans Joachim Maaz hielt einen lebendigen Vortrag zum Thema „Was ist und was will Beziehungskultur“ und machte eindringlich deutlich, wie sehr wir gelernt haben, Gefühle zu unterdrücken mit allen daraus entstehenden destruktiven Folgen für unser Zusammenleben und wie bedeutsam z.B. ein Schulfach wie „Gefühlskunde“ wäre. Mit diesem Thema waren wir nach einem wunderbaren Kuchenbuffet direkt in der Überleitung zur Gesprächsrunde zu vorhandenen und möglichen Stiftungsprojekten. Das Projekt „Fallsupervision in Kitas“ ist seit einem Jahr in der Praxis und hinzu kommt die Umsetzung einer Elternschule, die das Thema von biografischen Prägungen der erwachsenen Beziehungspartner von Kindern integriert, was es bisher in Deutschland so nicht gibt. Darauf will sich die inhaltliche Arbeit der Stiftung konzentrieren.

Dr. Hans-Joachim Maaz hält einen Vortrag zum Thema „Was ist und was will Beziehungskultur“

Diskussion nach dem Vortrag von Dr. Hans-Joachim Maaz

Dank an Dr. Hans-Joachim Maaz für seinen Vortrag

Gemeinsames Gespräch über das Anliegen des Fördervereins der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur

Hinweise zur steuerlichen Behandlung Ihrer Spenden und Zustiftungen

Die Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur ist als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch das Finanzamt Halle (Saale) anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt.

Ihre Zuwendungen sind damit steuerlich absetzbar.

Spenden bis zu 200,00 € können Sie mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Den Zahlungsnachweis muss man jedoch immer erbringen, auch zur Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung.

Bitte beachten Sie: Die Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) für
Spenden des laufenden Jahres werden gesammelt nach dem 31.12. erstellt und
am Anfang des Folgejahres versendet, sofern uns die Anschrift vorliegt.

Ihre steuerlichen Vorteile

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen…

http://www.stiftungen.org/de/news-wissen/recht-steuern-finanzen/spende-zustiftung-stiftungsfonds-stifterdarlehen.html

Zustiftung

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den zu erhaltenden Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen

Anwendungsschreiben zu 10b EStG (18.12.2008) (pdf; 108 kB)

Büroleiterin der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur

Catrin Henseleit

  • Bürokauffrau
  • Kommunikation / Informationsverarbeitung
  • Leiterin Geschäftsstelle des
    Mitteldeutschen Institutes für Psychoanalyse
    Halle e. V.
  • Medizinische Fachschule, Erzieherin
  • info@hans-joachim-maaz-stiftung.de

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns per E-Mail auf: info@hans-joachim-maaz-stiftung.de. E-Mails erreichen die Büroleitung täglich und werden schnellstmöglich bearbeitet.